Ihr Weg zur ambulanten Vorsorgeleistung

(ambulante Kur - Badekur)

 

 

Bei der ambulanten Kur (Badekur) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die ärztliche Behandlung und alle Anwendungen, wobei Sie einen 10%-igen Anteil der Kurmittelkosten, die Rezeptgebühr und die Aufenthaltskosten selbst tragen müssen.

 

Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie zusätzlich einen Zuschuss für den Aufenthalt am Kurort von bis zu 16 € täglich.

 

Die ambulante Kur wird von Ihnen und Ihrem Arzt am Heimatort unkompliziert beantragt. Wenn der Kostenträger (Ihre Krankenkasse) die Kur genehmigt hat, können Sie das Haus und den Kurbeginn selbst bestimmen (üblicherweise innerhalb von 6 Monaten nach Genehmigung).

 

Wenn Sie keine genehmigte Kur haben, können Sie Behandlungsrezepte von Ihren Ärzten mitbringen, die bei uns abgerechnet werden können. Bitte achten Sie darauf, dass die Rezepte aktuell nicht älter als 28 Tage sein dürfen.